vereinbarung_haendeNach unserem Geschäftsmodell brauchen Sie nicht die komplette Leistungspalette des Maklers. Zum einem weil Sie eine Teil der Leistungen in nicht unerheblichem Umfange aus dem Internet gratis empfangen und zum anderen, weil ein weiterer Teil des Leistungsspektrums von Ihnen viel engagierter angegangen und erledigt werden kann, als es ein Makler jemals könnte. Was dann noch an für Sie an unverzichtbare Services des Maklers bleibt, können Sie von Robitzsch Immobilien erhalten.

Warum dann noch dem Käufer noch eine Maklerprovision von 5 bis 7 % auf den Kaufpreis zahlen lassen. Bei einem Wohnhaus mit einem Verkaufspreis von 250.000 EUR wären das immerhin 12.500 EUR bis 17.500 EUR.

Die Maklerprovision wird fällig, wenn es zum Kaufabschluss kommt. Wenn nicht, waren alle Aufwendungen des Maklers buchstäblich umsonst. Die Kosten bleiben bei ihm hängen. Angesichts des möglichen Kosten-Risikos unterbleiben notwendige Marketingausgaben, die einen positiven Einfluss auf den Vermarktungserfolg hätten. Alternativen zum Verkauf werden vom Provisionsmakler kaum unterstützt.

Das hier von Immobilien Robitzsch vorgeschlagenen Vergütungssystem orientiert sich an dem in Anspruch genommenen Aufwand für einzelne Maklerleistungen. Dieser Aufwand wird mit dem Verkäufer der Immobilie besprochen. Der Kunde erteilt auf Basis des Angebots nur für diese Teilleistung den Auftrag. Weitere Bindungen geht der Kunde damit nicht ein und ist damit frei für weitere Dispositionen.

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